Informationen zur Abgeltungsteuer

Informationen zur Abgeltungsteuer
So sichern Sie Ihr Vermögen
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Sie auf Ihre privaten Kapitalerträge, wie z. B. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Abgeführt wird die Steuer direkt von den Finanzinstituten bzw. Kapitalanlagegesellschaften an das Finanzamt. Damit haben Sie als Anleger Ihre Einkommensteuerschuld auf private Kapitaleinkünfte grundsätzlich komplett abgegolten. Daher der Name Abgeltungsteuer.
Häufig gestellte Fragen zur Abgeltungsteuer
Was ist die Abgeltungsteuer?
Seit dem 01.01.2009 unterliegen grundsätzlich alle privat vereinnahmten Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne einer Pauschalbesteuerung von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer von acht oder neun Prozent).
Betroffen sind alle Anleger, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Mit Zahlung der pauschalen Abgeltungsteuer hat der private Anleger seine Einkommensteuerschuld auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich komplett abgegolten (daher der Name "Abgeltungsteuer"). Die Abgeltungsteuer als solche betrifft nur private Anleger.
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